ErwGr. 4

REG_2019_516 · zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung)

Gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom des Rates (3) bezeichnet das BNE für Eigenmittelzwecke das BNE eines Jahres zu Marktpreisen, wie es nach der Methodik in Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4), die das überarbeitete Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (im Folgenden „ESVG 2010“) eingeführt hat, errechnet wird. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom und vorbehaltlich des Artikels 10 Absatz 2 desselben Beschlusses wurde der Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates (5) aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2019_516 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2019_516 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.