ErwGr. 7

REG_2019_516 · zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung)

Die Vollständigkeit der BNE-Daten ist von entscheidender Bedeutung. Daher sollten in diesen Daten auch informelle, nicht angemeldete und sonstige Tätigkeiten sowie Transaktionen berücksichtigt werden, die bei statistischen Erhebungen oder gegenüber den Steuer-, Sozial- und sonstigen Verwaltungsbehörden nicht angegeben werden. Voraussetzung für eine verbesserte BNE-Erfassung ist die Entwicklung geeigneter statistischer Grundlagen und Bewertungsverfahren, damit verlässliche Statistiken erstellt und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, sodass Unter- und Doppelerfassungen vermieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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