ErwGr. 2

REG_2019_516 · zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung)

Es gilt, die statistische Integrität durch Befolgung der vom Ausschuss für das Europäische Statistische System (im Folgenden „AESS“) am 16. November 2017 überprüften und aktualisierten Grundsätze des Verhaltenskodex für europäische Statistiken und durch Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zu wahren, insbesondere dort, wo Statistiken unmittelbar zu Verwaltungszwecken und zur Politikgestaltung auf der Ebene der Union und auf nationaler Ebene herangezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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