REG_2019_6 · über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG
Die internationale Dimension der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen muss bei der Bewertung der Nutzen-Risiko-Bilanz bestimmter antimikrobiell wirksame Tierarzneimittel in der Union berücksichtigt werden. Gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistente Organismen können durch den Verzehr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus der Union stammen oder aus Drittländern eingeführt werden, durch den direkten Kontakt mit Tieren oder Menschen oder auf anderem Wege auf Menschen und Tiere in der Union und in Drittländern übergehen. Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung von antimikrobiell wirksame Tierarzneimittel in der Union sollten daher auf wissenschaftlichen Empfehlungen beruhen und im Kontext der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen erwogen werden. Aus diesen Gründen sollte in nicht diskriminierender und verhältnismäßiger Weise sichergestellt werden, dass die Marktteilnehmer in Drittländern bestimmte grundlegende Bedingungen hinsichtlich antimikrobieller Resistenzen für Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in die Union ausgeführt werden, erfüllen. Diese Maßnahmen sollten den Verpflichtungen der Union aus einschlägigen internationalen Übereinkommen entsprechen und zur internationalen Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe beitragen, insbesondere im Einklang mit dem globalen Aktionsplan der WHO und der Strategie der OIE zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen und der umsichtigen Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen.
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