ErwGr. 15

REG_2019_630 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen

Um einen reibungslosen Übergang zu der neuen aufsichtsrechtlichen Letztsicherung zu erleichtern, sollten die neuen Vorschriften nicht für Risikopositionen gelten, die vor dem 26. April 2019 begründet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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