ErwGr. 34

REG_2019_787 · über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

Im Interesse der Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (12) musste eine Ausnahme der im Anhang der Richtlinie 2007/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (13) festgelegten Nennfüllmengen für Spirituosen vorgesehen werden, damit einfach destillierter Shochu, der in einer Brennblase hergestellt und in Japan abgefüllt worden ist, in den traditionellen japanischen Flaschengrößen auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden kann. Diese Ausnahmeregelung wurde mit der Verordnung (EU) 2018/1670 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) eingeführt und sollte weiterhin gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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