ErwGr. 25

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Sind bei einer Initiative Unterstützungsbekundungen in ausreichender Zahl eingegangen, so sollte jeder Mitgliedstaat die Überprüfung und Bescheinigung der von seinen Staatsangehörigen unterzeichneten Unterstützungsbekundungen veranlassen, um festzustellen, ob die erforderliche Mindestzahl von Unterzeichnern, die berechtigt sind, eine Europäischen Bürgerinitiative zu unterstützen, erreicht worden ist. Angesichts der Notwendigkeit zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten sollte diese Überprüfung auf angemessene Weise, auch anhand von Stichproben, durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ein Dokument ausstellen, in dem die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen bescheinigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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