über die Europäische Bürgerinitiative
REG_2019_788 · 78 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Recht auf Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative
- Art. 3Erforderliche Anzahl von Unterzeichnern
- Art. 4Information und Unterstützung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten
- Art. 5Organisatorengruppe
- Art. 6Registrierung
- Art. 7Rücknahme einer Initiative
- Art. 8Sammlungsfrist
- Art. 9Verfahren zur Sammlung von Unterstützungsbekundungen
- Art. 10Zentrales Online-Sammelsystem
- Art. 11Individuelle Online-Sammelsysteme
- Art. 12Überprüfung und Bescheinigung von Unterstützungsbekundungen durch die Mitgliedstaaten
- Art. 13Einreichung bei der Kommission
- Art. 14Veröffentlichung und öffentliche Anhörung
- Art. 15Prüfung durch die Kommission
- Art. 16Weiterbehandlung erfolgreicher Bürgerinitiativen durch das Europäische Parlament
- Art. 17Transparenz
- Art. 18Öffentlichkeitsarbeit
- Art. 19Schutz personenbezogener Daten
- Art. 20Zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten
- Art. 21Mitteilung von einzelstaatlichen Vorschriften
- Art. 22Ausschussverfahren
- Art. 23Übertragene Befugnisse
- Art. 24Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 25Überprüfung
- Art. 26Aufhebung
- Art. 27Übergangsbestimmungen
- Art. 28Inkrafttreten und Geltung
- Anhang IMINDESTZAHL DER UNTERZEICHNER PRO MITGLIEDSTAAT
- Anhang IIFÜR DIE REGISTRIERUNG EINER INITIATIVE ERFORDERLICHE INFORMATIONEN
- Anhang IVBESCHEINIGUNG ÜBER DIE ÜBEREINSTIMMUNG EINES ONLINE-SAMMELSYSTEMS MIT DER VERORDNUNG (EU) 2019/788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 17. APRIL 2019 ÜBER DIE EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE
- Anhang VFORMULAR FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON UNTERSTÜTZUNGSBEKUNDUNGEN AN DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN
- Anhang VIBESCHEINIGUNG DER ZAHL DER IN … (NAME DES MITGLIEDSTAATS) GESAMMELTEN GÜLTIGEN UNTERSTÜTZUNGSBEKUNDUNGEN
- Anhang VIIFORMULAR ZUR EINREICHUNG EINER INITIATIVE BEI DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
über die Europäische Bürgerinitiative ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.