ErwGr. 14

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Damit Organisatorengruppen ihre Initiative während des gesamten Verfahrens verwalten können, sollte die Kommission ein Online-Register (im Folgenden „Register“) für die Europäische Bürgerinitiative zur Verfügung stellen. Um dafür zu sorgen, dass alle Initiativen bekannter werden und transparent sind, sollte das Register mit einer öffentlich zugänglichen Internetseite flankiert werden, die umfassende allgemeine Informationen zu dem Instrument der Europäischen Bürgerinitiative sowie aktuelle Informationen zu einzelnen Initiativen, ihrem Status und den angegebenen Quellen der Unterstützung und Finanzierung bieten, wobei sich diese Informationen auf die von der Organisatorengruppe übermittelten Angaben stützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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