ErwGr. 13

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Um die Zugänglichkeit der Europäischen Bürgerinitiative zu verbessern, sollte die Kommission Bürgern und Organisatorengruppen vor allem zu den Aspekten der vorliegenden Verordnung, die in ihre Zuständigkeit fallen, Informationen zur Verfügung stellen und Unterstützung, auch praktischer Art, bieten. Zur Vervollständigung dieser Informationen und der entsprechenden Unterstützung sollte die Kommission auch eine Online-Kooperationsplattform zur Verfügung stellen, die als spezielles Diskussionsforum dient und unabhängige Unterstützung, Informationen und Rechtsberatung zur Europäischen Bürgerinitiative bietet. Die Plattform sollte Bürgern, Organisatorengruppen, Organisationen und externen Sachverständigen, die mit der Organisation Europäischer Bürgerinitiativen vertraut sind, offenstehen. Die Plattform sollte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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