ErwGr. 10

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Um zu gewährleisten, dass eine Initiative repräsentativ ist und dass ähnliche Bedingungen für die Unterstützung einer Initiative herrschen, ist es ebenfalls angebracht, die Mindestzahl der Unterzeichner aus jedem dieser Mitgliedstaaten festzulegen. Die in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderliche Mindestzahl an Unterzeichnern sollte nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität festgelegt werden und der Anzahl der im jeweiligen Mitgliedstaat gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments, multipliziert mit der Gesamtzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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