ErwGr. 16

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Für die erfolgreiche Einleitung und Durchführung einer Bürgerinitiative ist eine minimale Organisationsstruktur erforderlich. Diese Struktur sollte die Form einer Organisatorengruppe haben, die sich aus natürlichen Personen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz haben, zusammensetzt und die Aufgabe hat, bestimmte Fragen europaweit zu thematisieren und das Nachdenken darüber zu fördern. Im Interesse der Transparenz und einer reibungslosen und effizienten Kommunikation sollte die Organisatorengruppe einen Vertreter benennen, der während der gesamten Dauer des Verfahrens als Bindeglied zwischen der Organisatorengruppe und den Organen der Union dient. Die Organisatorengruppe sollte die Möglichkeit haben, nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine juristische Person zu schaffen, die die jeweilige Initiative verwaltet. Für die Zwecke dieser Verordnung sollte die Organisatorengruppe als diese juristische Person gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 16 REG_2019_788 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 16 REG_2019_788 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.