ErwGr. 18

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Um die Kohärenz und Transparenz der Initiativen zu gewährleisten und zu verhindern, dass Unterschriften für eine Initiative gesammelt werden, die die Bedingungen gemäß den Verträgen und dieser Verordnung nicht erfüllt, sollten Initiativen, die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen, vor Beginn der Sammlung von Unterstützungsbekundungen von der Kommission registriert werden. Die Kommission sollte die Registrierung unter uneingeschränkter Achtung der Begründungspflicht nach Artikel 296 Absatz 2 AEUV und gemäß dem in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannten allgemeinen Grundsatz der guten Verwaltung vornehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2019_788 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2019_788 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.