ErwGr. 33

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Als Beitrag zur Förderung der aktiven Teilnahme der Bürger am politischen Leben der Union sollte die Kommission die Öffentlichkeit für die Europäische Bürgerinitiative — unter besonderer Nutzung digitaler Technologien und sozialer Medien — und im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Unionsbürgerschaft und der Bürgerrechte sensibilisieren. Das Europäische Parlament sollte einen Beitrag zu den Kommunikationsaktivitäten der Kommission leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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