ErwGr. 34

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Um die Kommunikation mit den Unterzeichnern zu vereinfachen und sie über die Folgemaßnahmen zu informieren, die als Reaktion auf eine Initiative ergriffen werden, sollten die Kommission und die Organisatorengruppe die E-Mail-Adressen der Unterzeichner unter Achtung der Datenschutzbestimmungen sammeln können. Die Erfassung von E-Mail-Adressen sollte fakultativ sein und der ausdrücklichen Zustimmung der Unterzeichner unterliegen. Die E-Mail-Adressen sollten nicht in den Formularen für Unterstützungsbekundungen erfasst werden, und potenzielle Unterzeichner sollte darüber informiert werden, dass ihr Recht auf Unterstützung einer Initiative nicht von ihrer Zustimmung zur Erfassung ihrer E-Mail-Adressen abhängt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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