ErwGr. 6

REG_2019_788 · über die Europäische Bürgerinitiative

Um diese Ziele zu verwirklichen, sollten die Verfahren und Bedingungen für die Europäische Bürgerinitiative wirksam, transparent, klar, einfach, nutzerfreundlich, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und dem Wesen dieses Instruments angemessen sein. Sie sollten einen vernünftigen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten schaffen und sollten sicherstellen, dass die Kommission gültige Initiativen angemessen prüft und entsprechend darauf reagiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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