Art. 34 – Identitätsbestätigungsdatei

REG_2019_817 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

Die Identitätsbestätigungsdatei enthält folgende Daten:
a)die in den Artikeln 30 bis 33 genannten Verknüpfungen;
b)eine Angabe der EU-Informationssysteme, in denen die verknüpften Daten gespeichert sind;
c)eine einmalige Kennnummer, die das Abrufen der verknüpften Daten aus den entsprechenden EU-Informationssystemen ermöglicht;
d)eine Angabe der für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörde;
e)das Datum der Erstellung oder jeder Aktualisierung der Verknüpfung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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