Art. 4 – Begriffsbestimmungen

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1.„Außengrenzen“ die Außengrenzen im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates (29);
2.„Grenzübertrittskontrollen“ die Grenzübertrittskontrollen im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2016/399;
3.„Grenzschutzbehörde“ die Grenzschutzbeamten, die nach nationalem Recht angewiesen sind, Grenzübertrittskontrollen durchzuführen;
4.„Aufsichtsbehörden“ die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 und die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680;
5.„Verifizierung“ den Abgleich von Datensätzen zur Überprüfung einer Identitätsangabe (1:1-Abgleich);
6.„Identifizierung“ die Feststellung der Identität einer Person durch den Abgleich mit vielen Datensätzen in einer Datenbank (1:n-Abgleich);
7.„alphanumerische Daten“ Daten in Form von Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen, Leerzeichen und Satzzeichen;
8.„Identitätsdaten“ die in Artikel 27 Absatz 3 Buchstaben a bis e genannten Daten;
9.„Fingerabdruckdaten“ Fingerabdrücke und Fingerabdruckspuren, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit und der darin enthaltenen Bezugspunkte präzise und schlüssige Abgleiche zur Identität einer Person ermöglichen;
10.„Gesichtsbild“ eine digitale Aufnahme des Gesichts einer Person;
11.„biometrische Daten“ Fingerabdruckdaten oder Gesichtsbilder oder beides;
12.„biometrisches Template“ eine mathematische Repräsentation, die mittels Merkmalsauszug aus biometrischen Daten generiert wird, welche auf die für Identifizierungs- und Verifizierungszwecke erforderlichen Merkmale begrenzt sind;
13.„Reisedokument“ einen Reisepass oder ein anderes gleichwertiges Dokument, das seinen Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigt und in dem ein Visum angebracht werden kann;
14.„Reisedokumentendaten“ die Art, die Nummer und das Ausstellungsland des Reisedokuments, das Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments und den aus drei Buchstaben bestehenden Code des Landes, das das Reisedokument ausgestellt hat;
15.„EU-Informationssysteme“ die Systeme EES, VIS, ETIAS, Eurodac, SIS und ECRIS-TCN;
16.„Europol-Daten“ die personenbezogenen Daten, die zu den in Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2016/794 genannten Zwecken von Europol verarbeitet werden;
17.„Interpol-Datenbanken“ die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (Stolen and Lost Travel Document database, „SLTD-Datenbank“) und die Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (Travel Documents Associated with Notices database, „TDAWN-Datenbank“);
18.„Übereinstimmung“ eine Übereinstimmung als Ergebnis eines automatischen Abgleichs zwischen zuvor oder zeitgleich in einem Informationssystem oder in einer Datenbank erfassten personenbezogenen Daten;
19.„Polizeibehörde“ die zuständige Behörde im Sinne des Artikels 3 Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2016/680;
20.„benannte Behörden“ die benannten mitgliedstaatlichen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 26 der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates (30), Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (31) und Artikel 3 Absatz 1 Nummer 21 der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates (32);
21..„terroristische Straftat“ eine Straftat nach nationalem Recht, die einer der in der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates (33) aufgeführten Straftaten entspricht oder dieser gleichwertig ist;
22.„schwere Straftat“ eine Straftat, die einer der in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates (34) aufgeführten Straftaten entspricht oder dieser gleichwertig ist, wenn die Straftat nach dem nationalen Recht mit einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßnahme im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist;
23.„Einreise-/Ausreisesystem“ oder „EES“ das durch die Verordnung (EU) 2017/2226 eingerichtete Einreise-/Ausreisesystem;
24.„Visa-Informationssystem“ oder „VIS“ das durch die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (35) eingerichtete Visa-Informationssystem;
25.„Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ oder „ETIAS“ das durch die Verordnung (EU) 2018/1240 eingerichtete Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem;
26.„Eurodac“ das durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (36) eingerichtete Eurodac-System;
27.„Schengener Informationssystem“ oder „SIS“ das durch die Verordnungen (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861 und (EU) 2018/1862 eingerichtete Schengener Informationssystem;
28.„ECRIS-TCN“ das durch die Verordnung (EU) 2019/816 eingerichtete zentralisierte System für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen;

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2019_818 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2019_818 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.