Art. 2 – Gegenstand

REG_2019_833 · mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates

(1)Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die Anwendung der CEM durch die Union im Hinblick auf ihre einheitliche und wirksame Durchführung in der Union festgelegt.
(2)Außerdem werden mit dieser Verordnung bestimmte Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/1627 geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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