Art. 38 – Geltungsbereich

REG_2019_833 · mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates

Dieses Kapitel gilt für Anlandungen, Umladungen oder die Nutzung von Häfen der Mitgliedstaaten durch Fischereifahrzeuge unter der Flagge einer anderen NAFO-Vertragspartei, die Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich ausüben. Dieses Kapitel gilt für Schiffe, die im Regelungsbereich Fänge an Bord halten, oder für Fischereierzeugnisse aus diesen Fängen, die zuvor nicht in einem Hafen angelandet oder umgeladen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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