ErwGr. 15

REG_2019_876 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Am 9. November 2015 veröffentlichte der FSB das Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit („Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC) Standard“) (TLAC-Standard), das auf dem G20-Gipfel in der Türkei im November 2015 gebilligt wurde. Nach dem TLAC-Standard müssen G-SIB ausreichend hochgradig verlustabsorptionsfähige (bail-in-fähige) Verbindlichkeiten halten, um im Abwicklungsfall eine reibungslose und schnelle Verlustabsorption und Rekapitalisierung zu gewährleisten. Der TLAC-Standard sollte in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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