REG_2019_880 · über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Annahme detaillierter Regelungen übertragen werden, und zwar für als Rückwaren wieder eingeführte Kulturgüter, oder die vorübergehende Verwendung von Kulturgütern im Zollgebiet der Union und deren sichere Verwahrung, die Muster für Einfuhrgenehmigungsanträge und Einfuhrgenehmigungsformulare, die Muster der Erklärung des Einführers und die begleitenden Dokumente sowie weitere Verfahrensvorschriften für deren Vorlage und Bearbeitung. Außerdem sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie Vorkehrungen für die Einrichtung eines elektronischen Systems für die Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung und die Abgabe der Erklärung des Einführers sowie für die Speicherung von Informationen und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten treffen kann. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) ausgeübt werden.
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