ErwGr. 23

REG_2019_880 · über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern

Um eine wirksame Koordinierung sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wenn Schulungen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Sensibilisierungskampagnen organisiert werden, und um gegebenenfalls einschlägige Forschungsarbeiten und die Ausarbeitung von Normstandards in Auftrag zu geben, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten mit internationalen Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeiten, etwa Unesco, Interpol, Europol, der Weltzollorganisation, der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut und dem Internationalen Museumsrat (ICOM).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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