ErwGr. 15

REG_2019_941 · über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG

Ein regionaler Ansatz für die Bestimmung von Risikoszenarien sowie für die Entwicklung von Präventions-, Vorsorge- und Eindämmungsmaßnahmen sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen und den Ressourceneinsatz erheblich verbessern. Darüber hinaus würde ein koordiniertes und vorab vereinbartes Konzept für die Versorgungssicherheit im Falle zeitgleich auftretender Stromversorgungskrisen eine abgestimmte Reaktion ermöglichen und das Risiko nachteiliger Ausstrahlungseffekte auf benachbarte Mitgliedstaaten gegenüber rein nationalen Maßnahmen verringern. Daher sieht diese Verordnung eine regionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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