ErwGr. 13

REG_2019_941 · über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG

Zur Sicherstellung der Kohärenz der Risikobewertungen auf eine Art und Weise, die zur Stärkung des Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten im Falle einer Stromversorgungskrise führt, bedarf es eines gemeinsamen Ansatzes für die Bestimmung von Risikoszenarien. ENTSO (Strom) sollte daher nach Konsultation der maßgeblichen Interessenträger und in Zusammenarbeit mit ACER und der Koordinierungsgruppe „Strom“ in der ausschließlich aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Zusammensetzung eine gemeinsame Methode zur Risikoermittlung entwickeln und aktualisieren. Dabei sollte ENTSO (Strom) die Methode vorschlagen und ACER sie genehmigen. ACER hat der im Rahmen der Konsultation geäußerten Einschätzung der Koordinierungsgruppe „Strom“ umfassend Rechnung zu tragen. ENTSO (Strom) sollte die gemeinsame Methode zur Risikoermittlung aktualisieren, wenn wesentliche neue Informationen vorliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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