ErwGr. 10

REG_2019_979 · zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission

Werbung für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt kann unrichtig oder irreführend werden, wenn ein wichtiger neuer Umstand oder eine wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit in Bezug auf die im betreffenden Prospekt enthaltenen Angaben auftritt. Deshalb sollten Anforderungen festgelegt werden, die sicherstellen, dass Werbung unverzüglich geändert wird, wenn sie aufgrund eines solchen neuen Umstands oder einer wesentlichen Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit unrichtig oder irreführend wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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