ErwGr. 12

REG_2019_979 · zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission

Da alternative Leistungsmessgrößen eine Anlageentscheidung über die Maßen beeinflussen können, sollte untersagt werden, dass außerhalb des Prospekts verbreitete Informationen über ein öffentliches Angebot oder eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt derartige alternative Leistungsmessgrößen enthalten, es sei denn, diese sind auch im Prospekt selbst enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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