ErwGr. 6

REG_2020_1474 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer und einer befristeten Ausnahmeregelung für Unternehmen in Schwierigkeiten zur Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Unternehmen und zur Gewährleistung der Kohärenz mit der allgemeinen politischen Reaktion der Kommission, insbesondere im Zeitraum 2020-2021, ist es erforderlich, dass Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 für einen begrenzten Zeitraum beihilfefähig bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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