ErwGr. 23

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Die Gewährleistung einer wirksamen Unternehmensführung ist für ein angemessenes Risikomanagement und die Vermeidung von Interessenkonflikten von entscheidender Bedeutung. Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten daher über Regelungen für die Unternehmensführung verfügen, die eine wirksame und umsichtige Geschäftsleitung dieser Dienstleister sicherstellen. Die für deren Geschäftsleitung verantwortlichen natürlichen Personen sollten zuverlässig sein und über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrung verfügen. Zudem sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenbeschwerden einführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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