ErwGr. 45

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Um sicherzustellen, dass nicht kundige Anleger die vom Schwarmfinanzierungsdienstleister an sie gerichteten ausdrücklichen Risikowarnungen gelesen und verstanden haben, sollten sie die Risiken, die sie bei Anlagen in ein Schwarmfinanzierungsprojekt eingehen, ausdrücklich bestätigen. Um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu erhalten und da das Fehlen einer solchen Bestätigung auf ein potenzielles mangelndes Verständnis der mit der Anlage verbundenen Risiken hindeutet, sollten die Schwarmfinanzierungsdienstleister Anlagen von nicht kundigen Anlegern nur akzeptieren, wenn diese ausdrücklich bestätigt haben, diese Warnhinweise erhalten und verstanden zu haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 45 REG_2020_1503 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 45 REG_2020_1503 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.