ErwGr. 22

REG_2020_1781 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Verringerung der Fangkapazität in der Ostsee und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in Bezug auf die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit von Flotten, die Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee befischen

In Anbetracht der schlechten Wirtschaftslage der Fischereifahrzeuge der Union, die erheblich von den drei betroffenen Beständen abhängig sind, und der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Unterstützung aus dem EMFF für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeiten dieser Fischereifahrzeuge im Jahr 2020 verfügbar ist, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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