ErwGr. 10

REG_2020_1785 · zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Unionszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln im Zeitraum 2021 bis 2027

Die in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen sollten für Kontinuität nach Auslaufen der Verordnung (EU) Nr. 1412/2013 sorgen. Daher sollten die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 angewendet werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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