ErwGr. 2

REG_2020_2093 · zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Die Union muss aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise einen langfristigen Finanzrahmen schaffen, der den Weg für einen fairen und inklusiven Übergang zu einer grünen und digitalen Zukunft ebnet und der die längerfristige strategische Autonomie der Union unterstützt und sie widerstandsfähig gegenüber künftigen Schocks macht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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Kann ich ErwGr. 2 REG_2020_2093 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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