ErwGr. 10

REG_2020_283 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung

Nur die Eurofisc-Verbindungsbeamten sollten Zugang zu den im CESOP gespeicherten Zahlungsinformationen haben, und zwar ausschließlich für die Zwecke der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Diese Informationen könnten neben der Festsetzung der Mehrwertsteuer auch für die Festsetzung anderer Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 verwendet werden. Diese Informationen sollten nicht für andere, beispielsweise kommerzielle, Zwecke verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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