ErwGr. 4

REG_2020_507 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Prozentsatzes der für die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen auszuwählenden Registrierungsdossiers

Nachdem die letzte Registrierungsfrist beendet ist, ist eine bessere Vorausplanung hinsichtlich der Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen möglich, da die Agentur weitere Kenntnisse über die tatsächliche Anzahl der registrierten Stoffe gewonnen und ihre Erfahrung mit der Dossierbewertung erweitert hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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