ErwGr. 6

REG_2020_560 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor

Angesichts der Dringlichkeit der Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung sollte es möglich sein, den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens auf Änderungen der operationellen Programme im Zusammenhang mit den spezifischen Maßnahmen und die Neuzuweisung von Finanzmitteln an diese Programme zur Bewältigung der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs auszuweiten. Dieses vereinfachte Verfahren sollte Änderungen umfassen, die für die vollständige Durchführung der betreffenden Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich ihrer Einführung und der Beschreibung der Methoden für die Berechnung der Beihilfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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