ErwGr. 9

REG_2020_560 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor

Angesichts dessen, wie plötzlich und stark die Nachfrage nach Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen infolge des COVID‐19‐Ausbruchs zurückging, sollte es möglich sein, die für eine Lagerhaltungsbeihilfe in Betracht kommenden Mengen auf 25 % der jährlichen Mengen der betreffenden Erzeugnisse zu erhöhen, die von der betroffenen Erzeugerorganisation zum Verkauf angeboten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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