ErwGr. 7

REG_2020_560 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor

Angesichts der Schlüsselrolle der Erzeugerorganisationen bei der Bewältigung der Krise sollte die Obergrenze für die Unterstützung der Produktions- und Vermarktungspläne auf 12 % des jährlichen Durchschnittswerts der vermarkteten Erzeugung angehoben werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit haben, Erzeugerorganisationen für diese Unterstützung Vorschüsse in Höhe von bis zu 100 % der finanziellen Unterstützung zu gewähren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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