ErwGr. 24

REG_2020_741 · über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Wenn ein Betreiber des Verteilungsnetzes von aufbereitetem Wasser und ein Betreiber einer Speicherinfrastruktur für aufbereitetes Wasser erforderlich sind, sollte es möglich sein, für diese Betreiber eine Genehmigungspflicht vorzuschreiben. Wenn alle Anforderungen für die Genehmigung erfüllt sind, sollte die zuständige Behörde des Mitgliedstaats eine Genehmigung erteilen, die alle notwendigen, im Risikomanagementplan für die Wasserwiederverwendung festgelegten Bedingungen und Maßnahmen, enthält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 24 REG_2020_741 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 24 REG_2020_741 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.