ErwGr. 3

REG_2020_797 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anforderungen an bestimmte tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2074 (5) der Kommission werden Vorschriften für die Durchführung spezifischer amtlicher Kontrollen bei den in Artikel 47 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Tieren und Waren festgelegt, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde; dazu gehören auch tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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