Ausführliche Beschreibung der Ziele des Kosloduj-Programms
1.
Das allgemeine Hauptziel des Kosloduj-Programms besteht darin, Bulgarien bei der Bewältigung der sicherheitsrelevanten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stilllegung der Reaktoren 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj zu unterstützen.
Mit dem Kosloduj-Programm sollen insbesondere folgende sicherheitsrelevante Herausforderungen bewältigt werden: a) der Rückbau und die Dekontaminierung der Reaktorgebäude und -komponenten gemäß den Stilllegungsplänen.
Der Fortschritt dieses Ziels wird anhand der Menge und Art der entsorgten Materialien sowie anhand des Fertigstellungswerts (Earned Value) gemessen; b) die sichere Entsorgung der Stilllegungs- und radioaktiven Abfälle entsprechend den im jeweiligen Stilllegungsplan ermittelten Erfordernissen, der aktivierten Materialien und der Rückbaumaterialien einschließlich ihrer Dekontaminierung bis zur Zwischen- oder Endlagerung (je nach Abfallkategorie), sowie erforderlichenfalls Fertigstellung der entsprechenden Abfall- und Materialentsorgungsinfrastruktur.
Dieses Ziel muss im Einklang mit dem Stilllegungsplan und vorbehaltlich der erforderlichen Entsorgung radioaktiver Abfälle erreicht werden.
Der Fortschritt dieses Ziels wird anhand der Menge und Art der aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle entlassenen Materialien und der sicher gelagerten bzw. entsorgten Abfälle sowie anhand des Fertigstellungswerts gemessen; und c) die weitere Verringerung radiologischer Gefahren.
Der Fortschritt dieses Ziels wird im Wege von Sicherheitsbewertungen der Tätigkeiten und der Anlage gemessen, wobei ermittelt wird, wie es zu potenziellen Expositionen kommen könnte, und die Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen abgeschätzt wird.
Die Anlagen sollen nach dem Kosloduj-Programm bis Ende 2030 bis zu den entsprechenden aufsichtsfreien Freigabewerten aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle entlassen werden.
a)der Rückbau und die Dekontaminierung der Reaktorgebäude und -komponenten gemäß den Stilllegungsplänen.
Der Fortschritt dieses Ziels wird anhand der Menge und Art der entsorgten Materialien sowie anhand des Fertigstellungswerts (Earned Value) gemessen;
b)die sichere Entsorgung der Stilllegungs- und radioaktiven Abfälle entsprechend den im jeweiligen Stilllegungsplan ermittelten Erfordernissen, der aktivierten Materialien und der Rückbaumaterialien einschließlich ihrer Dekontaminierung bis zur Zwischen- oder Endlagerung (je nach Abfallkategorie), sowie erforderlichenfalls Fertigstellung der entsprechenden Abfall- und Materialentsorgungsinfrastruktur.
Dieses Ziel muss im Einklang mit dem Stilllegungsplan und vorbehaltlich der erforderlichen Entsorgung radioaktiver Abfälle erreicht werden.
Der Fortschritt dieses Ziels wird anhand der Menge und Art der aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle entlassenen Materialien und der sicher gelagerten bzw. entsorgten Abfälle sowie anhand des Fertigstellungswerts gemessen; und
c)die weitere Verringerung radiologischer Gefahren.
Der Fortschritt dieses Ziels wird im Wege von Sicherheitsbewertungen der Tätigkeiten und der Anlage gemessen, wobei ermittelt wird, wie es zu potenziellen Expositionen kommen könnte, und die Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen abgeschätzt wird.
Die Anlagen sollen nach dem Kosloduj-Programm bis Ende 2030 bis zu den entsprechenden aufsichtsfreien Freigabewerten aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle entlassen werden.
2.
Zusätzlich zum allgemeinen Ziel des Kosloduj-Programms wird eine Steigerung des europäischen Mehrwerts jenes Programms durch einen Beitrag zur Verbreitung der (in seinem Rahmen gewonnenen) Erkenntnisse über den Stilllegungsprozess in allen Mitgliedstaaten angestrebt.
In dem 2021 beginnenden Finanzierungszeitraum soll im Rahmen des Kosloduj-Programms Folgendes erreicht werden: a) Aufbau von Beziehungen sowie eines Austauschs zwischen den Interessenträgern in der Union (z.
B.
Mitgliedstaaten, Sicherheitsbehörden, Versorgungsunternehmen und für Stilllegungen zuständige Betreiber); b) Dokumentation expliziten Wissens und dessen Bereitstellung im Wege eines multilateralen Wissenstransfers über Fragen der Governance in den Bereichen Stilllegung und Abfallentsorgung, bewährte Managementverfahren sowie technologische Herausforderungen und Stilllegungsprozesse auf operativer und organisatorischer Ebene mit dem Ziel, potenzielle Synergien in der Union zu entwickeln.
Bei diesen Tätigkeiten kann der Unionsbeitrag 100 % betragen.
Der Fortschritt dieses Ziels wird anhand der Zahl der erstellten Wissensprodukte und ihrer Verbreitung gemessen.
a)Aufbau von Beziehungen sowie eines Austauschs zwischen den Interessenträgern in der Union (z.
B.
Mitgliedstaaten, Sicherheitsbehörden, Versorgungsunternehmen und für Stilllegungen zuständige Betreiber);
b)Dokumentation expliziten Wissens und dessen Bereitstellung im Wege eines multilateralen Wissenstransfers über Fragen der Governance in den Bereichen Stilllegung und Abfallentsorgung, bewährte Managementverfahren sowie technologische Herausforderungen und Stilllegungsprozesse auf operativer und organisatorischer Ebene mit dem Ziel, potenzielle Synergien in der Union zu entwickeln.
3.
Die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen und ihre Vorbereitung fallen nicht unter die Finanzausstattung nach Artikel 4 Absatz 1.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.