ErwGr. 19

REG_2021_1056 · zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

In den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang sollten die am stärksten betroffenen Gebiete genannt werden, auf die die Unterstützung aus dem JTF konzentriert werden sollte, und die spezifischen Maßnahmen zur Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 beschrieben werden, insbesondere im Hinblick auf die Umstellung oder Schließung von Anlagen, die mit der Erzeugung fossiler Brennstoffe oder anderen treibhausgasintensiven Tätigkeiten verbunden sind. Diese Gebiete sollten genau definiert werden und Ebene 3 der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (im Folgenden „Regionen der NUTS-3-Ebene“) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) festgelegt wurden oder Teilen davon entsprechen. In den Plänen sollten die Herausforderungen und Bedürfnisse dieser Gebiete unter Berücksichtigung von Abwanderungsrisiken im Einzelnen dargelegt und die Art der Maßnahmen, die erforderlich sind, um auf Ebene der Begünstigten des Plans zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen, so festgelegt werden, dass eine kohärente Entwicklung klimaresilienter Wirtschaftstätigkeiten gewährleistet ist, die auch mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und den Zielen des europäischen Grünen Deals vereinbar sind. Wo solche Gebiete ermittelt werden, sollte den Besonderheiten von Inseln, Inselgebieten und Gebieten in äußerster Randlage, in denen die geografischen und sozioökonomischen Merkmale möglicherweise einen anderen Ansatz zur Unterstützung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft erfordern, zusätzliche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Nur Investitionen, die den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang entsprechen, sollten finanzielle Unterstützung aus dem JTF erhalten. Die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang sollten Teil der von der Kommission genehmigten, aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds bzw. dem JTF unterstützten, Programme sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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