ErwGr. 32

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Um den Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung zu reduzieren, sollten die Berichtspflichten möglichst einfach gehalten werden. Wenn Daten in Registern oder vergleichbaren Quellen verfügbar sind, sollten die Mitgliedstaaten den Verwaltungsbehörden gestatten können, Daten aus den Registern zu beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 32 REG_2021_1057 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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