ErwGr. 34

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Bei sozialen Erprobungen werden Projekte in kleinem Maßstab getestet, wodurch Erkenntnisse zur Durchführbarkeit sozialer Innovationen gewonnen werden können. Es sollte möglich sein und gefördert werden, dass mit finanzieller Unterstützung durch den ESF+ oder in Kombination mit sonstigen Quellen Ideen auf lokaler Ebene getestet werden und die Ideen, die realisierbar sind, gegebenenfalls in einem größeren Maßstab weiterverfolgt oder auf andere Zusammenhänge in verschiedenen Regionen oder Mitgliedstaaten übertragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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