ErwGr. 35

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Der ESF+ enthält Bestimmungen, durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf nicht diskriminierende Weise erreicht werden soll, indem die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten, die Kommission und die Sozialpartner eng zusammenarbeiten. Das Europäische Netzwerk der Arbeitsverwaltungen sollte ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte fördern, indem es die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte insbesondere durch grenzübergreifende Partnerschaften erleichtert und für mehr Transparenz bei arbeitsmarktrelevanten Informationen sorgt Die Entwicklung und Unterstützung gezielter Mobilitätsprogramme sollte in den Anwendungsbereich des ESF+ fallen, mit dem Ziel, freie Stellen dort zu besetzen, wo Defizite auf dem Arbeitsmarkt festgestellt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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