ErwGr. 47

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf das Muster für die strukturierte Erhebung bei den Endempfängern sollten angesichts der Art dieses Musters im Einklang mit dem Beratungsverfahren gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (36) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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