ErwGr. 39

REG_2021_1058 · über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds

In der vorliegenden Verordnung sollten die verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich Crowdfunding, festgelegt werden, deren Kosten durch Investitionen aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds im Rahmen ihrer jeweils im AEUV festgelegten Ziele unterstützt werden sollten. Aus dem Kohäsionsfonds sollten Investitionen in das TEN-V und im Umweltbereich, einschließlich Investitionen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die einen Nutzen für die Umwelt haben, unterstützt werden können. In diesem Zusammenhang dürfen aus dem Kohäsionsfonds auch Sanierungen zur kombinierten Verbesserung von Energieeffizienz und Erdbebensicherheit unterstützt werden. Für den EFRE sollte die Liste der Tätigkeiten dem spezifischen nationalen und regionalen Entwicklungsbedarf sowie dem endogenen Potenzial Rechnung tragen und vereinfacht werden. Mit dem EFRE sollte Folgendes unterstützt werden können: Investitionen in die Infrastruktur, einschließlich für die Geschäftsinfrastruktur für KMU im Bereich Forschung und Innovation, die Wohnraumversorgung für marginalisierte Gemeinschaften und benachteiligte Bevölkerungsgruppen, einkommensschwache Haushalte und Migranten, die Kultur und das Kulturerbe, den nachhaltigen Tourismus und die für Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, Investitionen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung von benachteiligten, marginalisierten und segregierten Gemeinschaften, produktive Investitionen in KMU, Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte sowie Maßnahmen in den Bereichen Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch zwischen Partnern sowie Cluster-Aktivitäten. Zur Unterstützung der Durchführung der Programme sollten im Rahmen beider Fonds auch Tätigkeiten der technischen Hilfe unterstützt werden können. Um ein breiteres Spektrum von Interventionen in den Interreg-Programmen unterstützen zu können, sollte die gemeinsame Nutzung einer breiten Palette von Einrichtungen und Humanressourcen und die Kostenteilung bei Maßnahmen im Rahmen des ESF+ in den Umfang der Unterstützung aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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