Art. 12 – Überwachung und Berichterstattung

REG_2021_1077 · zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

(1)Die Indikatoren für die Berichterstattung über die Fortschritte des Instruments im Hinblick auf das allgemeine und das spezifische Ziel gemäß Artikel 3 sind in Anhang II aufgeführt.
(2)Um eine wirksame Bewertung der Fortschritte des Instruments im Hinblick auf dessen Ziele sicherzustellen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 14 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs II im Hinblick auf die Indikatoren zu erlassen, wenn dies als notwendig erachtet wird, sowie um diese Verordnung durch Bestimmungen über die Einrichtung eines Rahmens für Überwachung und Evaluierung zu ergänzen.
(3)Das System der Leistungsberichterstattung stellt sicher, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse des Instruments effizient, wirksam und rechtzeitig erfasst werden. Zu diesem Zweck werden verhältnismäßige Berichterstattungsanforderungen für Empfänger von Unionsmitteln festgelegt.
(4)Wenn die Kosten für einen Zollkontrollausrüstungsgegenstand den Betrag von 10 000 EUR ohne Steuern übersteigen, sind der Kommission im Rahmen der in Absatz 3 genannten Berichterstattungsanforderungen mindestens jährlich die nachstehend aufgeführten Informationen zu übermitteln: a) ein ausführliches Verzeichnis der aus diesem Instrument finanzierten Zollkontrollausrüstung; b) Informationen über die Verwendung der Zollkontrollausrüstung, einschließlich aller damit erzielten Ergebnisse und gegebenenfalls untermauert durch die einschlägigen Statistiken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 12 REG_2021_1077 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 12 REG_2021_1077 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.