Art. 10 – Gewährung, Komplementarität und kombinierte Finanzierung

REG_2021_1077 · zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

(1)Finanzhilfen im Rahmen des Instruments werden nach Maßgabe des Titels VIII der Haushaltsordnung gewährt und verwaltet.
(2)Gemäß Artikel 195 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung werden den gemäß Artikel 7 der vorliegenden Verordnung förderfähigen Stellen Finanzhilfen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt.
(3)Eine Maßnahme, die einen Beitrag im Rahmen des Instruments erhalten hat, kann auch einen Beitrag aus dem Programm „Zoll“ oder aus einem anderen Unionsprogramm erhalten, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Für den entsprechenden Beitrag zu der Maßnahme gelten die Bestimmungen des jeweiligen Unionsprogramms. Die kumulierten Finanzmittel dürfen die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme nicht übersteigen. Die Unterstützung aus den verschiedenen Unionsprogrammen kann entsprechend den Dokumenten, in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, anteilig berechnet werden.
(4)Die Arbeit des in Artikel 150 der Haushaltsordnung genannten Evaluierungsausschusses beruht auf den allgemeinen Grundsätzen für Finanzhilfen gemäß Artikel 188 der genannten Verordnung und insbesondere auf den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz gemäß Buchstaben a und b des genannten Artikels sowie auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung.
(5)Der Evaluierungsausschuss bewertet die Vorschläge auf der Grundlage der Gewährungskriterien, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahme im Hinblick auf die verfolgten Ziele, der Qualität der vorgeschlagenen Maßnahme, ihrer Auswirkungen, einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen, sowie ihres Haushalts und ihrer Kostenwirksamkeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 REG_2021_1077 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 REG_2021_1077 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.