ErwGr. 28

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung eines Mitgliedstaats ergangen ist, gehört zu den Komponenten der integrierten europäischen Grenzverwaltung gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896. Aufgrund ihrer Art und ihres Ziels fallen jedoch Maßnahmen im Bereich Rückkehr nicht in den Interventionsbereich des Instruments, sondern in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates (25).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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